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„Dumm, dreist und unerhört“

Aus aktuellem Anlass: eine Stellungnahme unsere Vorsitzenden Jürgen Joost zur Tatsache, dass die EU-Kommission jetzt Deutschland verklagen will – für das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Staatsanleihen.

„Dumm, dreist und unerhört“

Berlin, 11.06.2021 – „Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines für Brüssel unliebsamen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist dumm, dreist und unerhört.“ Mit diesen Worten hat der Bundesvorsitzende der Liberal-Konservativen Reformer #LKR, Jürgen Joost, die Entscheidung der EU-Kommission kritisiert, wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Ankauf von Staatanleihen in Billionenhöhe durch die EZB gegen Deutschland vorzugehen.

In diesem Urteil hatte das Verfassungsgericht im Mai 2020 mehreren Klagen gegen das Kaufprogramm der EZB für Staatsanleihen PSPP („Public Sector Purchase Programme“) stattgegeben und das Programm als teilweise verfassungswidrig bezeichnet. Sowohl ein vorgeschaltetes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als auch das Handeln der EZB war vom Verfassungsgericht als klares Überschreiten von Kompetenzen („ultra vires“) gewertet worden. Einer der Kläger war der LKR-Gründer Bernd Lucke.

Die ganze Absurdität zeige sich darin, dass am Ende eine Entscheidung des EuGH stehen könne, in der Deutschland dafür verurteilt werde, dass sein oberstes Gericht eben diesem EuGH Kompetenzüberschreitung und damit Rechtsbruch nachgewiesen habe. Joost: „Diese Farce hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.“

Deutschland müsse sich gegen einen solchen Angriff auf die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes mit aller Entschiedenheit verwahren: Es passe ins Bild, dass dieser Vorstoß ausgerechnet von einer der EU-Kommission unter der Präsidentin von der Leyen erfolge, die selbst nicht das geringste Problem habe, fortwährend EU-Recht zu brechen, wann immer es ihr opportun erscheine.

Der EuGH habe in der Vergangenheit bewiesen, dass er nicht wie ein unabhängiges Gericht agiere, sondern sich als Teil des Projektes „alle Macht der EU“ verstehe. Der EuGH entscheide in vergleichbaren Verfahren fast ausschließlich im Sinne der EU-Kommission und fälle dabei weniger juristisch fundierte als hauptsächlich politische motivierte Urteile. Genau das habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am Beispiel PSPP in schonungsloser Klarheit offengelegt.

Joost: „Politische Urteile sind das Ende der Rechtsstaatlichkeit. Im Ergebnis will die EU-Kommission Deutschland wegen der Überführung des EuGH als politisch urteilende, seine Kompetenzen überschreitende Institution belangen. Das ist dumm, weil es die Machtbesessenheit und Unverhältnismäßigkeit des Brüsseler Apparates entlarvt. Es ist dreist, weil es mit dem EuGH den Bock zum Gärtner macht. Es ist unerhört, weil es einen Brüsseler Anschlag auf die Verfasstheit und Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Stellungnahme müsste nicht nur von mir, sie müsste zumindest in der Zurückweisung dieses Affronts der EU-Kommission von Merkel, Laschet, Söder, Baerbock, Scholz oder Lindner. Jeder verantwortliche deutsche Politiker müsste alarmiert die Stimme erheben. Stattdessen ducken sie sich weg und schweigen. Diese Rückgratlosigkeit ist die fast noch größere Dramatik dieses ohnehin empörenden Vorganges.“

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