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3 Fälle von Steuergeldverschwendung in RLP

Der Bund der Steuerzahler hat sein neuestes Schwarzbuch veröffentlicht – und allein in Rheinland-Pfalz sind drei Fälle hirnrissiger Steuergeldverschwendung aufgedeckt worden:

1. Das Verkehrsministerium zieht die Notbremse für ROLPH

Erinnern Sie sich noch an den „Rheinland-Pfalz-Takt“ für den Nahverkehr? Diesen gab es seit 1996, war ziemlich bekannt und diente dazu, Busse und Bahnen in der Region zu bewerben. Aber das war der Regierung nicht mehr gut genug und so hat das Verkehrsministerium eine neue Marke geschaffen, mit dem Namen „ROLPH“. ROLPH setzt sich aus R, L und P für Rheinland-Pfalz, das O (mit einem Kreis wie bei einem Rad) steht für Mobilität, und das H ist für die Aussprache. Klingt logisch, oder?

Aber warum wurde der „Rheinland-Pfalz-Takt“ überhaupt geändert? Das Verkehrsministerium meinte, dass ROLPH die neue „Dachmarke für moderne Mobilität“ sein sollte. Die Umbenennung sollte mehr Aufmerksamkeit erregen und damit mehr Nutzen bringen. Allerdings hat das nicht funktioniert wie geplant – im Gegenteil: ROLPH kam überhaupt nicht gut an und war eher unbeliebt. So hat das Ministerium letztendlich die Notbremse gezogen und ROLPH beendet. 3 Millionen Euro Steuergeld hat die missglückte Kampagne in den Sand gesetzt. Für 2024 ist ein neues Kampagnen-Projekt geplant.

2. Zweierlei Maß für Staatsbedienstete und Abgeordnete

Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Bundestagsabgeordneten? Ein Unterschied liegt darin, dass Beamte in ihrem Handeln korrekt sein müssen. Wenn sie sich bestechen lassen, können sie ihre Beamtenrechte verlieren, können entlassen werden und sogar ihre Pensionsansprüche verlieren.

Als Abgeordneter ist man von so viel korrektem Verhalten befreit. Das wurde deutlich durch den Fall eines früheren Bundestagsabgeordneten, der auch noch ehrenamtlicher Stadtbürgermeister von Oppenheim war. Er wurde wegen Bestechlichkeit in vier Fällen und Untreue in zwölf Fällen im Amt rechtskräftig verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Trotz des klaren Urteils stehen ihm noch seine Pensionsansprüche als Bundestagsabgeordneter zu – und zwar ohne einen Cent an Abstrichen!

Warum diese Ungleichheit? Abgeordnete verlieren ihren Pensionsanspruch erst dann, wenn sie im strafrechtlichen Sinne wegen eines „Verbrechens“ verurteilt werden. Nun gilt Bestechung aber „nur“ als ein Vergehen und das bedeutet: trotz Freiheitsstrafe bleiben die Pensionsansprüche erhalten – zu Lasten des Steuerzahlers natürlich!

3. Die Nibelungenschatz-Beleuchtung fällt ins Wasser

Im letzten Fall müssen wir noch über eine Kunstinstallation sprechen. Die Stadt Worms wollte die Nibelungensage besonders illuminiert in Szene setzen und hat dazu ein Kunstprojekt namens „Eindutzend“ in Auftrag gegeben. Dieses sollte den sagenhaften Schatz der Nibelungen mit Licht- und Klanginstallationen inszenieren. Klingt richtig mythisch, oder?

Der Teufel zeigte sich aber auch hier im Detail: Die Lichter haben je nach Wasserstand die Rheinschiffer geblendet, die Installation musste wieder abgeschaltet werden. Eine Nachbesserung sollte helfen, es hat aber nichts gebracht. So wurden rund 100.000 Euro für ein Projekt verprasst.

Unser Fazit

Wir Bürger in Rheinland-Pfalz finden es fragwürdig, dass locker 3 Mio. Euro für die Imagewerbung einer neuen Marke rausgehauen werden obwohl die alte Marke etabliert war und weiter im Takt mit anderen Ländern ihren Dienst getan hätte.

Wir Bürger wundern uns auch, dass ein korrupter Abgeordneter trotz seiner Verurteilung auch weiterhin von der Staatskasse alimentiert wird.

Und nicht zuletzt fragen wir uns, wie es sein kann, dass eine Anzahl von Lichteffekten, die alle Stunde den Rhein beleuchten, akustisch begleitet von einem Platschen – den Steuerzahler 100.000 EUR gekostet hat? Ist den Verantwortlichen eigentlich bewusst, wie viele Socken eine alte Frau stricken muss, um auf einen solchen Verdienst zu kommen?

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