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Jagdgesetz: Tier- und Artenschutz in RLP bald aufgehoben?

Wir sagen STOP zum Gesetzentwurf eines neuen Landesjagdgesetzes der Landesampel

Tier- und Artenschutz soll nach dem Willen von Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, nur noch für Pflanzen und nicht jagdbare Tierarten gelten. „Jagdbare Tiere“ sind bisher geschützt durch ein von Jägern mitbestimmtes Jagdgesetz. Jagdbare Tierarten werden mit dem Jagdgesetz geschützt, indem dieses Gesetz vorschreibt, keine Wildtierart auszurotten, Tiere zu schonen, damit sie in Zeiten ihrer Vermehrung nicht gestört werden und Tiere so zu jagen, dass sie möglichst keine Schmerzen erleiden oder schnell von diesen erlöst werden können. 

Dieser Artikel hier stammt aus der Feder eines Mitglieds von Wir Bürger, der zugleich auch Jäger ist und damit tiefen Einblick hat in das, was (von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und unbeachtet) im Jagdrecht des Landes Rheinland-Pfalz geplant ist.

Wir wollen den Artikel hier in voller Länge veröffentlichen, um auf die vielfältigen Aspekte aufmerksam zu machen. Aus unserer Sicht ist die geplante Änderung im Jagdgesetz ein Unding, die nicht erfolgen sollte.

Das ist wahrscheinlich den Jagdgegnern und vielen Mitbürgern nicht bewusst. Der gute Ruf der Jäger und ihrer Jagd-Philosophie – Waidgerechtigkeit oder Weidgerechtigkeit genannt -, der zu konsequenten, das Tierwohl schützende Regeln geführt hat, wird von den Jägern in Deutschland jedoch emotional hochgehalten. Jetzt rufen Jäger in Rheinland Pfalz „Stoppt den Gesetzentwurf“. Das sollte uns allen zu denken geben.

Natur, das sind nicht nur Bäume und Pflanzen. Jäger verstehen unter dem Begriff „Wild und Wald”, „Wild und Feld“ und auch „Wild und Gewässer“. Der Schutz der Natur beinhaltet den Schutz des jagdbaren Wildes; Tiere sind Teil der Natur, ob jagdbar oder NICHT-jagdbar.

Es liegt ein Gesetzesentwurf der rheinlandpfälzischen Regierung (SPD, GRÜNE und FDP) vor, der viele jagdbare Wildtieren im Namen der Klimarettung unter eine übermäßigen Bejagung stellt, und das sogar mittels der Ausübung einer nicht tierschutz-orientierten Jagd. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, noch mehr Wild zu schießen. MEHR, MEHR, MEHR totes Wild will die Umweltministerin.

Das widerspricht einer weidgerechten und damit naturschützenden Gesetzgebung, wie sie derzeit besteht. 

Der Gesetzentwurf wurde entgegen demokratischer Gepflogenheiten der Mitsprache Beteiligter auf die politische Tagesordnug gesetzt. Eine 100-seitige Stellungnahme der Jäger, die im Vorfeld auf Referentenebene dem Umweltministerium auf dessen Anfrage übergeben worden war, wurde augenscheinlich im Ministerium wohl einfach in die Ablage „P“ gegeben. 

Sehr überraschend steht nun eben dieser völlig eigenwillige Gesetzentwurf der Regierung im Raum. Federführend für dieses Werk ist die Umweltministerin. Daher ist bereits die Missachtung der frühzeitig ergangenen Vorschläge für ein neues Jagdgesetz ein Affront gegenüber den meinungsbildenden Prozessen unserer Demokratie. Die Jägerschaft im deutschsprachigen Raum Europas ist eine traditionell bürgerliche NGO, die sich aus eigenen Beiträgen finanziert. Kann es sein, dass aus Sicht der Umweltministerin genau diese Jäger-NGO, die der Anwalt der jagdbaren Wildtiere ist, die vermeintlich gut gemeinten Ziele der neuen Umweltpolitik stört? Man könnte es so auffassen, dass Mitbestimmung mit Sachverstand mit diesem Gesetzentwurf von unserer Landesampel unterschwellig ausgehebelt werden soll. Wem nutzt das? Dem Klima sicher nicht. 

Dieser Gesetzesentwurf der Landesampel in Rheinlandpfalz ist mehr als nur eine gewöhnliche Gesetzesanpassung. Dieser Gesetzesentwurf gestaltet die Gesellschaft um. Sie soll hinnehmen, dass jagdbare Wildtiere Schädlinge sind. Das Framing ist altbekannt: Klimawandel stellt den Wald und dessen Artenvielfalt an Bäumen vor das Überleben von Wildtierarten. Ist das jagdbare Wild tatsächlich so schädlich?

Wir sind da anderer Meinung: Dem Klima hilft nachhaltig eine gesunde und natürlich gestaltete Natur. Wald und Wild sind eine Einheit. 

Die Jäger haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die professionelle Naturnutzung durch den Menschen. Sie haben das Wohl der Wildtiere und das Überleben der Wildtierarten im Blick. Sind deren Lebensbedingungen durch die Naturnutzung des Menschen schlecht geworden, unterstützen Jäger das Wild. Sie nennen dies „Hege“. Z.B. werden zusätzliche Futterangebote (Wildäcker) durch Jäger geschaffen, um Wildtieren ein ausgewogenes Nahrungsangebot zu geben. 

Wie funktioniert Wildtierarten- und Tierschutz mit dem heutigen Jagdgesetz

Ein paar Beispiele


Jagd ist Zurückhaltung 

Das sind die Lehren aus der Zeit der 1848-Revolution und danach. Wer die Jagd nur den privaten Eigentümern der Grundstücke, Wälder und Fluren überlässt – wie anno dazumal 1848 -, der schafft einen hohen Jagddruck. Gemeinhin kann man sich vorstellen, dass viele Menschen viel schießen. Dieser Zustand wurde endlich mit dem Jagdgesetz von 1934 abgeschafft, das von Otto Braun (SPD) als Ministerpräsident von Preußen auf den Weg gebracht worden war. Das Konzept zur Reduzierung des Jagddrucks, das eingeführt wurde, nennt man seither “Reviersystem”. In solch einem Jagdrevier ist, abhängig von seiner Größe, eine Obergrenze von Jägern festgeschrieben.

Aktuelle Fassung:
§  15 Höchstzahl der jagdausübungsberechtigten Personen

(1) In einem Jagdbezirk bis zu 250 Hektar dürfen nicht mehr als drei Personen jagdausübungsberechtigt sein. In größeren Jagdbezirken darf für je weitere angefangene 100 Hektar eine weitere Person jagdausübungsberechtigt sein. …

Das Konzept des “Reviersystems” ist seither ein Kernstück des Wildartenschutzes im deutschsprachigen Raum Europas geworden. Die Reviergrößen sind so angelegt, dass sie sich in der Regel über mehrere Grundstücke von verschiedenen Eigentümern erstrecken.


Nachhaltigkeit als Grundprinzip der Jagd

In allen Jagdgesetzen in Deutschland ist allgemein eine Art Güterabwägung zwischen professionellen Nutzern der Natur, also Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft und dem Bestandsschutz der Wildtierarten festgeschrieben, die grundsätzlich den Interessen der professionellen Naturnutzern einen großen Stellenwert einräumt. Deren Interessen haben bereits heute Vorrang vor der Anzahl der Population der Wildtierarten, so dass die Jäger allein schon den „nutzenbringenden“ gesetzlichen Auftrag haben, die Anzahl der Wildtiere in ihrem Revier zu reduzieren.

Das Nachhaltigkeitsprinzip – und somit das Gebot der NICHT-Ausrottung der Wildtiere im Revier des Jägers – ist aber dennoch Bestandteil des heutigen Jagdgesetzes. Somit erhält letztlich das jagdbare Wild – bei engen (Unter-)grenzen – Vorrang vor den Interessen der professionellen Naturnutzer, die der Jäger als Advokat der jagdbaren Wildtiere sicherstellen muss. 

Aktuelle Fassung:
§ 31 Abschussregelung

(1) Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben. Innerhalb der durch die Sätze 1 und 2 gebotenen Grenzensoll die Abschussregelung dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist;


Jagdethik ist unabdingbar

Jagd bedeutet stets einen Eingriff in eine Population oder einen Wildbestand und in ein Sozialgefüge.

Zur Erhaltung des Sozialgefüges der Wildtiere untereinander ist es u.a. wichtig, Muttertiere und allgemein Tiere, die an der Aufzucht der Jungtiere beteiligt sind zu schonen (heißt nicht zu bejagen). Dies erstreckt sich über den Zeitraum der Stillzeiten hinaus.

Aktuelle Fassung:
§ 32 Jagd- und Schonzeiten

(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.

Junge Wildtiere brauchen längeren Kontakt zu ihrem Muttertier, um das Verhalten zu erlernen, das sie in der Natur überlebensfähig macht und sie befähigt sich bei ihren Artgenossen behaupten können. Man spricht auch vom Mutterschutz der Jungtiere, den man nicht aus reinem Interesse an der Erlegung eines Wildtieres (des Muttertieres) für das lebengelassene Jungtier zerstören darf.


Die Beispiele zeigen, dass das Jagdgesetz bis dato das Tierwohl im Fokus hat. Die Jäger nennen ein solches Leitbild Weidgerechtigkeit.

Weidgerechtigkeit ist sogar ein unbestimmter Rechtsbegriff, also im deutschen Recht einvom Gesetzgeber mit einem vagen, mehrdeutigen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt versehener Begriff bezüglich eines gesetzlichen Tatbestands. Die Teile des Jagdgesetzes, die das Tierwohl schützen sind also durch das Leitbild der “Weidgerechtigkeit” motiviert. Das Leitbild prägt das Gesetz. Das gültige Jagdgesetz ist daher ansich als “weidgerecht” zu betrachten. 

Was läuft da gerade QUER mit dem Gesetzentwurf der Landesampel?

Die Umweltminsterin schickt sich nun an, zum Wolf im Schafspelz zu werden. Anders kann man es nicht sagen. Irgendwie scheint im Gesetz alles beim alten zu bleiben; aber das Gegenteil ist geschickt in den Entwurf hineingemogelt worden. Mit dem Gesetzesentwurf zum neuen Landesjagdgesetz der Landesregierung wird der Klimaschutz zum „Wildartenkiller“. So manches Reh würde sich wünschen, jetzt ein Feldhamster zu sein.

Die Devise der Umweltministerin ist es, den Wald als CO2-Senke vor den Wildtieren zu retten. Doch einen substantiellen Grund gibt es eigentlich nicht. Wo ist der immense Schaden, der durch Wildtiere entstand, erfasst, Frau Eder? In den Jahresberichten des Forstes steht ja dazu gar nichts drin. Und dennoch; Alarmismus auf dem Rücken der Wildtiere? 

Meint Frau Eder das wirklich ernst?

  1. Es sollen noch mehr Tiere geschossen werden. 
  2. Ganze Wildtierarten werden als Schädlinge angesehen, die weg müssen. 
  3. Und die „Weidgerechtigkeit“ wird aus der Staatsraison gestrichen.

Es sollen
noch mehr Tiere
geschossen werden!


Das Reviersystem wird abgeschafft

Der eine oder andere hat bemerkt, dass der alte §15 „Höchstzahl der jagdausübungsberechtigten Personen“ jetzt zu §16 geworden ist. Wer meint, es hätte sich doch nichts geändert, der irrt sich. Hineingemogelt wurde nähmlich eine Regelung, die ganz nach der Zeit von 1848 gestrickt ist.

Die Eigentümer der Grundstücke, über die sich ein Revier erstreckt, „dürfen“ jetzt mitjagen.

Die Logik dahinter sollte einem jedem klar sein: mehr Jäger, mehr Büchsen und damit mehr erlegte Wildtiere. Und wenn in dem Revier keine Bäume stehen, die „gerettet“ werden müssen, dann ist es eben so. In der Hauptsache sollen mehr Tiere geschossen werden können.

Entwurf der Landesampel:

§ 18 Anspruch der Grundeigentümer auf Beteiligung an der Jagdausübung im Rahmen der Jagdpacht

(1) Im Falle verpachteter Jagdbezirke können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen von den Pachtenden die Erteilung von unentgeltlichen Jagderlaubnissen für sich oder einen von ihnen benannten Dritten für die Gesamtheit oder einen Teil ihrer dem Jagdbezirk zugehörigen Grundstücke verlangen (Jagderlaubnisflächen).

Eine weitere Kehrseite dieses Paragraphen: Für den Jagdpächter wird es schwerer nachzuvollziehen sein, wer jetzt gerade als Jäger im Revier ist. Die Jagd wird anonym. Ob der Schuss, den man hört, von einem Jäger oder Wilderer abgegeben wurde, muss den Jagdpächter irgendwann nicht mehr interessieren. Die Sicherheitsinteressen der Jäger sowie der Erholungssuchenden werden heruntergefahren.

Im Grunde ist der Revierpächter nicht mehr verantwortlich, wieviele Tiere in „seinem (?)“ Revier geschossen werden. Damit wird der Schutzmechanismus „Reviersystem“ abgeschafft.


Tierschutz wird für Wildtiere zum Lippenbekenntnis

Man wird vorsichtig und sehr aufmerksam bei der Durchsicht des Gesetzesentwurfs der Landesampel unter der Federführung von Umweltministerin Eder.

Jede Veränderung muss auf ihre Weidgerechtigkeit hin geprüft werden.

So fällt auf, dass der Absatz (2) des Paragraphen zu Jagd und Schonzeiten für Haarwild spezifiziert wurde. Warum? Zu Haarwild zählen Fuchs aber auch z.B. Rotwild und Damwild.

Der jagdethische Grundsatz, den Mutterschutz für Jungtiere zu bewahren wird mittels UND-Verknüpfung im Entwurf der Landesampel jetzt für Haarwild gestrichen.

Entwurf der Landesampel:

§ 22 Jagd- und Schonzeiten

(2) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden; dieses Verbot gilt im Falle von Haarwild auch nach dem Ende der Setzzeit entsprechend, soweit die Jungtiere auf die Führung des Elterntieres und eine Nahrungsversorgung mit Muttermilch angewiesen sind …

Sind Jungtieren nicht mehr auf Muttermilch angewiesen entfällt der Muttertierschutz. Für die soziale Prägungsphase von Rotwild ist das eine Katastrophe.

Menschen mit einem Gewissen sollten daher folgendes zur Kenntnis nehmen, bevor sie den Entwurf abnicken:

Wildbiologische Erkenntnisse zur Vermeidung von Tierqualen dürfen aufgrund von Klimaschutzzielen nicht außer Acht gelassen werden. Die Landesampel macht im Grunde Klimaschutz zu einer grausamen Doktrin. 

„Selbst wenn der Mutterverlust erst im Januar erfolgt, ist ein Zurückbleiben in der körperlichen Entwicklung des Kalbes bei Rotwild besonders stark ausgeprägt, da der Mutterverlust die völlige soziale Isolation des Kalbes bedeutet.“ 
(Quelle2. Muttertierschutz beim Rotwild aus wildbiologischer Sicht).

Weidgerechtigkeit und Tierschutz fallen in dem dargestellten Anwendungsfall, nämlich Schutz von Muttertieren, zusammen. 

Der versehentliche oder gelegentlich auch billigend in Kauf genommene Abschuss von führenden Muttertieren stellt eben Probleme bei einer der Bejagungsmethoden von Rotwild dar; nämlich der Drück-Stöber-Jagd, d. h. die Jagd mit Treibern und Hunden. 

Von nun an wird es eine neue Drückjagdsaison in rheinlandpfälzischen Wäldern geben: Ab Januar 2024 wird der Abschuss von Muttertieren legalisiert sein. 

Dabei ist der Abschuss von führenden Muttertieren nach Bundesjagdgesetz sogar ein Straftatbestand.

Warum wird dieser hohe Schutz von Umweltministerin Eder aufgehoben? Welches von Forstwirten beschriebene „Schadensausmaß“, das durch Wildtiere verursacht wird, ist tatsächlich eine Gefahr für den Fortbestand eines Waldes? 

Leben und leben lassen, nur so kann die Koexistenz von Wild und Wald gestaltet werden. 


Ganze Wildtierarten werden als Schädlinge angesehen, die weg sollen

Ein ganz neuer Paragraph, der die Nummer 25 bekommen hat, kommt unscheinbar daher.

Ein einziger Satz hebt explizit für zwei Wildtierarten jegliche weidgerechten Aspekte auf. Der Schlüsselbegriff lautet „Duldungsverbot“.

Dam- umd Muffelwild sollen (!), unabhängig von Muttertierschutz und Schonzeitregelungen, immer und überall bejagd werden. Duldungszonen wird es wenige geben.

Entwurf der Landesampel:

§ 25 Duldungs- und Aussetzungsverbote

(1) Damwild und Muffelwild dürfen außerhalb der für diese Wildarten jeweils festgesetzten Duldungsgebiete nicht gehegt oder geduldet werden …

Der Tatbestand eines DULDUNGSVERBOTES ist die Legitimation einer schonungslosen Eliminierung besagter Wildtierarten in Rheinland Pfalz.

Herzlich Willkommen in der Jagdkultur der Landesampel. Früher wurde ein solcher Status als „vogelfrei“ bezeichnet.

Der neue § 25 verwandelt das Landesjagdgesetzt ultimativ in ein NICHT-Naturschutzgesetz, weil hinter dem Gesetzentwurf ein neuer Leitgedanke dominiert. Ein Leitgedanke, der die Natur nicht ganzheitlich als Symbiose von Tieren und Pflanzen betrachtet: Wildtiere müssen weg, um Bäume zu erhalten. Diese Logik ist stupide und autoritär. Sie eliminiert die sachliche Berücksichtigung des Leitbildes der Weidgerechtigkeit als gesetzgeberischen Maßstab. 

Klimaschutz darf nicht soweit gehen. Artenschutz und -reichtum von Baumarten darf nicht vom Menschen über den Artenschutz und -reichtum der Tiere gestellt werden.


Wir Bürger

Wir Bürger wollen einen Gesetzesentwurf, der nicht als „Wolf im Schafspelz“ gestrickt ist. Der Tierschutz soll für Wildtiere nicht nur vordergründig sonder tatsächlich, nach dem Leitbild der Weidgerechtigkeit, in einem Jagdgesetz für Rheinland Pfalz erhalten bleiben. 

Es ist keine neue Erkenntnis, dass sich Verbreitungsgebiete von Wildtierarten durch Wanderungen ändern, wenn sich wärmere oder kältere Perioden einstellen. Damwild aus dem Mittelmeerraum zieht, wenn es wärmer wird, dann auch zu uns hoch oder fühlt sich hier wohl. Es ist hier deshalb aus unserer Sicht herzlich willkommen. 

Wir Bürger wollen, dass das Leitbild für ein Jagdgesetz das Leitbild der bürgerlichen Jagd, die Weidgerechtigkeit bleibt. Weidgerechtigkeit im Sinne der Jagd ist ein auf das Tierwohl und die Arterhaltung ausgerichtetes Konzept, das das individuelle Verhalten von Jägern beeinflußt und im Sinne des Tier- und Artenschutzes richtungsweisend für ein Jagdgesetz ist.

Ein solches Konzept ist für die Welt von heute weiter zu entwickeln. Gültugkeit behalten der Schutz des Kreatur vor Qualen durch die Jagd und die Sicherung der ungestörten Reproduktion von Tieren während des Jahreszyklus. Der Schutz vor Ausrottung einer Wildtierart durch jagdliche Betätigung kann deutlicher artikuliert werden. Aspekte des Klimawandels hinsichtlich des Schutzes von Wildtierarten bei Veränderungen ihrer Verbreitungsgebiete müssen mit aufgenommen werden.

Der Zweck eines Landesjagdgesetzes muss es bleiben, „… einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln.“ (§ 2, Abs 1 des gültigen Jagdgesetzes – von der Landesampel zur Streichung vorgesehen.)

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